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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 14.07.2026

Für alle Leistungen, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Vermittlungen, Koordinationsleistungen und sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit **www\.schneller-notartermin.de** gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. **Begriffsbestimmungen** 1. „Auftraggeber“, „Kunde“ oder „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gesellschaft in Gründung, deren Vertreter, Bevollmächtigte, Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder sonstige Beteiligte, die eine Anfrage stellt, ein Formular absendet, ein Angebot annimmt, eine Bestellung aufgibt, eine Zahlung vornimmt, einen Termin bucht, die Plattform nutzt oder eine Leistung im Zusammenhang mit schneller-notartermin.de in Anspruch nimmt. 2. „Auftragnehmer“ ist jeweils der im Angebot, Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder in der Rechnung ausdrücklich benannte Anbieter, Leistungserbringer oder Rechnungsteller. 3. Soweit schneller-notartermin.de lediglich vermittelt, koordiniert, technische Infrastruktur bereitstellt oder als Plattform auftritt, ist schneller-notartermin.de nicht Auftragnehmer der fachlichen Hauptleistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes benannt wird. 4. „Beteiligte Dritte“ sind insbesondere verbundene Unternehmen, Lizenzgeber, Plattformbetreiber, Kooperationspartner, selbstständige Berater, Subunternehmer, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Zahlungsdienstleister, Behörden, Register, Konsulate, Übersetzer, IT-Dienstleister und sonstige in die Leistungserbringung eingebundene Stellen. 5. Sämtliche Haftungsbeschränkungen, Freistellungen, Mitwirkungspflichten, Kommunikationsregelungen und Schutzregelungen dieser AGB gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der beteiligten Dritten. **§ 1 Anwendungsbereich, B2B-Nutzung und Vertragspartner** 1. Die Angebote, Inhalte, Formulare, Plattformfunktionen und Leistungen auf www\.schneller-notartermin.de richten sich ausdrücklich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler, Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertreter von Unternehmen, Gesellschaften in Gründung sowie Personen, die im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen beruflichen, unternehmerischen oder gründungsbezogenen Tätigkeit handeln. 2. Verbraucher, Konsumenten oder sonstige Personen, die ausschließlich oder überwiegend zu privaten Zwecken handeln, sind nicht berechtigt, kostenpflichtige Leistungen von schneller-notartermin.de in Anspruch zu nehmen. 3. Soweit deutsches Recht Anwendung findet, gelten Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als entsprechend definiert. 4. Mit Nutzung der Website, Absenden eines Formulars, Anfrage, Bestellung, Angebotsannahme, Zahlung oder sonstiger Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, nicht als Verbraucher, Konsument oder Privatperson zu privaten Zwecken, sondern ausschließlich im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen beruflichen, unternehmerischen oder gründungsbezogenen Tätigkeit zu handeln. 5. Eine nachträgliche Berufung darauf, Verbraucher, Konsument oder Privatperson zu privaten Zwecken zu sein, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit der Auftraggeber bei Anfrage, Bestellung, Beauftragung oder Zahlung als Unternehmer, Gewerbetreibender, Selbstständiger, Freiberufler, Gründer, Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmensvertreter, Gesellschaft in Gründung oder im Zusammenhang mit einer beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit aufgetreten ist. 6. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, Anfragen, Angebote, Bestellungen, Vermittlungen, Koordinationsleistungen, Plattformfunktionen und sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit schneller-notartermin.de, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. 7. schneller-notartermin.de bietet verschiedene eigene Leistungen, Leistungen dritter Dienstleister sowie Inhalte im Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen, notariellen, gesellschaftsrechtlichen, organisatorischen und unternehmerischen Themen an. Diese Leistungen werden nachfolgend zusammenfassend als „Leistungen“ bezeichnet. 8. Vertragspartner des Auftraggebers ist jeweils derjenige Anbieter, Leistungserbringer oder Rechnungsteller, der im Angebot, im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder in der Rechnung ausdrücklich benannt wird. 9. schneller-notartermin.de kann je nach Leistung als Plattform, Vermittler, Koordinator, technischer Dienstleister, organisatorische Schnittstelle oder als Anbieter eigener Leistungen auftreten. 10. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltlos erbracht werden. 11. Maßgeblich ist jeweils die Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt der Anfrage, Bestellung, Beauftragung, Angebotsannahme oder Zahlung gilt. **§ 2 Leistungen des Auftragnehmers** 1. Der Auftragnehmer bietet je nach Beauftragung organisatorische, vermittelnde, koordinierende, vorbereitende, kaufmännische, technische oder sonstige unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen, Notarterminen, Unternehmensangelegenheiten, Unternehmensverkäufen, Transaktionen, internationalen Verfahren und damit zusammenhängenden Leistungen an. 2. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich Dienstleistungen, nicht die Herstellung eines bestimmten Werkes und nicht die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen, steuerlichen, notariellen, behördlichen, wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolges. 3. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Gründung, Eintragung in ein Register, Eröffnung eines Bank- oder Depotkontos, Annahme durch eine Bank, einen Notar, eine Behörde, ein Register, einen Zahlungsdienstleister oder einen sonstigen Dritten. Entscheidungen, Bearbeitungszeiten, Anforderungen, Ablehnungen oder Verzögerungen solcher Stellen liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. 4. Schriftliche Zusammenfassungen, Berichte, Abschlussreporte, Dokumentationen, Strategien, Checklisten, Vorlagen oder sonstige Arbeitsergebnisse stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, keine Rechtsgutachten, Steuergutachten, Prüfberichte, verbindlichen Stellungnahmen oder Erfolgsgarantien dar. Sie dienen ausschließlich der Dokumentation, Organisation, Vorbereitung oder Zusammenfassung der erbrachten Dienstleistung. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags fachkundige Dritte, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, freie Mitarbeiter, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Behörden, Register, Zahlungsdienstleister, Übersetzer, IT-Anbieter oder sonstige Dienstleister einzuschalten. 6. Der Auftragnehmer schuldet und erbringt selbst keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder notarielle Tätigkeit, sofern dies nicht durch einen hierfür ausdrücklich zugelassenen Berufsträger erfolgt. Soweit solche Leistungen durch Berufsträger oder Dritte erbracht werden, kommt das jeweilige Mandats-, Dienstleistungs- oder Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes benannt wird. 7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt, Durchführung, Qualität, Verfügbarkeit, Bearbeitungsdauer, Kosten, Entscheidungen, Verzögerungen, Pflichtverletzungen oder Erfolg von Leistungen Dritter, soweit gesetzlich zulässig. 8. Gebühren, Auslagen, Notarkosten, Registerkosten, Gerichtskosten, Bankgebühren, Behördengebühren, Übersetzungskosten, Versandkosten, Beglaubigungskosten, Zahlungsdienstleisterkosten und sonstige Dritt- oder Fremdkosten trägt ausschließlich der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 9. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber schriftlich, mündlich, telefonisch, elektronisch oder über Formulare übermittelten Informationen, Daten, Zahlen, Unterlagen oder Erklärungen auf sachliche, rechnerische, rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Eine solche Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 10. Erkennt der Auftragnehmer offensichtlich unrichtige, unvollständige oder widersprüchliche Angaben, kann er den Auftraggeber hierauf hinweisen. Eine allgemeine Prüfungs-, Kontroll- oder Nachforschungspflicht entsteht dadurch nicht. 11. Etwaige Mängel oder Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst nachzubessern, soweit dies möglich und angemessen ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen zwingenden Vorschriften. **§ 3 Unterlagen, Aufbewahrung und Löschung** 1. Der Auftraggeber bleibt für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Unterlagen, Dokumente, Zugangsdaten, Nachweise, Bescheide, Registerauszüge, Rechnungen und sonstigen Informationen selbst verantwortlich. 2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Originalunterlagen dauerhaft aufzubewahren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 3. Vom Auftraggeber übermittelte Unterlagen können digital verarbeitet, gespeichert und zur Durchführung des Auftrags an beteiligte Stellen und Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich ist. 4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftragnehmer berechtigt, Unterlagen, Dateien und Kommunikation nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Dokumentationspflichten zu löschen oder zu vernichten. 5. Soweit keine längere gesetzliche Pflicht besteht, ist der Auftragnehmer zur Aufbewahrung übergebener Unterlagen spätestens dann nicht mehr verpflichtet, wenn seit Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder der Auftraggeber nach Aufforderung zur Abholung oder Übernahme der Unterlagen innerhalb von sechs Monaten nicht reagiert. 6. Eine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Löschung von Unterlagen ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. **§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers** 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Nachweise, Erklärungen, Vollmachten, Identitätsdaten, Gesellschaftsdaten, Zahlungsdaten und sonstigen Angaben vollständig, richtig, aktuell und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seiner eigenen Sphäre alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Unterlagen, die Prüfung von E-Mails und Benachrichtigungen, die Einhaltung von Terminen, die Erreichbarkeit sowie die rechtzeitige Zahlung vereinbarter Vergütungen, Vorschüsse und Dritt- oder Fremdkosten. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mindestens eine vertretungs- und entscheidungsberechtigte Kontaktperson zu benennen, die für den Auftraggeber verbindliche Erklärungen abgeben, Entscheidungen treffen, Unterlagen freigeben und Mitwirkungshandlungen vornehmen darf. Handlungen und Erklärungen dieser Kontaktperson werden dem Auftraggeber zugerechnet. 4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, E-Mails, Terminbestätigungen, Zahlungsaufforderungen, Dokumentenanforderungen, Benachrichtigungen und sonstige Mitteilungen regelmäßig zu prüfen, insbesondere auch Spam-, Junk- und Werbeordner. Nachteile, Verzögerungen, Mehrkosten oder Fristversäumnisse infolge nicht gelesener, verspätet gelesener oder nicht beantworteter Mitteilungen trägt ausschließlich der Auftraggeber. 5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu bestätigten Terminen pünktlich zu erscheinen und alle erforderlichen Unterlagen, Ausweise, Nachweise, Vollmachten, Zahlungsnachweise und sonstigen Dokumente mitzuführen. Bei Verhinderung, Verspätung oder Rückfragen zu einem Termin hat der Auftraggeber unverzüglich direkt auf die jeweilige Terminbestätigung, Benachrichtigung oder E-Mail zu antworten, damit das Anliegen dem konkreten Vorgang zugeordnet werden kann. 6. Verzögerungen, Mehrkosten, Ablehnungen, Fristversäumnisse, Terminverluste, zusätzliche Gebühren oder sonstige Nachteile, die auf unvollständiger, verspäteter, falscher oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen ausschließlich zulasten des Auftraggebers. 7. Soweit für die Bearbeitung des Auftrags die Zusammenarbeit mit verbundenen Unternehmen, Kooperationspartnern, externen Beratern, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Behörden, Registern, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten erforderlich oder zweckmäßig ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese einzubeziehen oder den Auftraggeber an diese zu verweisen. 8. Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und notarielle Tätigkeiten erfolgen ausschließlich durch entsprechend zugelassene Berufsträger oder zuständige Stellen auf eigene Verantwortung. Der Auftragnehmer ist insoweit lediglich vermittelnd, koordinierend, organisatorisch oder technisch unterstützend tätig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 9. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu sachlicher und zumutbarer Kommunikation. Beleidigende, drohende, missbräuchliche, übermäßig häufige, unsachliche oder störende Kommunikation berechtigt den Auftragnehmer, die Bearbeitung auszusetzen, Kommunikation auf Textform zu beschränken, bestimmte Kommunikationskanäle auszuschließen oder den Auftrag aus wichtigem Grund zu beenden. 10. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen, Termine nicht weiter zu koordinieren, Leistungen zurückzuhalten oder den Auftrag nach vorherigem Hinweis zu beenden. Vergütungsansprüche und Ersatzansprüche bleiben unberührt. **§ 5 Datenschutz, Datenübermittlung und elektronische Kommunikation** 1. Die Kommunikation sowie der Daten- und Informationsaustausch im Zusammenhang mit dem Auftrag erfolgen grundsätzlich digital, insbesondere per E-Mail, Formular, Kundenportal, CRM-System, Zahlungsplattform, Messenger oder sonstigen elektronischen Kommunikationswegen. 2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten, Unternehmensdaten, Unterlagen, Dokumente, Identitätsnachweise, Zahlungsinformationen und sonstige auftragsbezogene Informationen verarbeitet, gespeichert und an beteiligte Stellen und Dritte weitergegeben werden können, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, Vorbereitung eines Angebots, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, Auftragsabwicklung, Fristenkontrolle, Buchhaltung, Zahlungsabwicklung, Dokumentation oder Durchführung internationaler Verfahren erforderlich ist oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht. 3. Zu den beteiligten Stellen und Dritten können insbesondere verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, externe Berater, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhaltungsdienstleister, Banken, Zahlungsdienstleister, Finanzierungspartner, Behörden, Registergerichte, Konsulate, Übersetzer, Zustellungs- und Postdienstleister, IT- und Softwareanbieter sowie sonstige zur Bearbeitung oder Durchführung der jeweiligen Leistung erforderliche Dienstleister gehören. 4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass E-Mails und elektronische Kommunikation technisch bedingt Sicherheitsrisiken aufweisen können und Inhalte unverschlüsselter E-Mails oder Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit der Kommunikation und Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail einverstanden, soweit er nicht ausdrücklich vorab in Textform eine andere Kommunikationsform verlangt. 5. Wünscht der Auftraggeber eine verschlüsselte Kommunikation oder eine bestimmte Übermittlungsform, hat er dies dem Auftragnehmer vor Übermittlung der jeweiligen Informationen ausdrücklich in Textform mitzuteilen. In diesem Fall sind geeignete und allgemein verfügbare Verschlüsselungs- oder Übermittlungsverfahren zu verwenden, soweit diese für beide Parteien technisch zumutbar sind. 6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene IT-Systeme, E-Mail-Postfächer, Zugänge, Passwörter und Endgeräte angemessen zu sichern. Für Sicherheitsmängel, unbefugte Zugriffe, Weiterleitungen, Fehlleitungen oder Datenverluste in der Sphäre des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht, soweit gesetzlich zulässig. 7. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zur Bearbeitung von Anfragen, Kundenkommunikation, Organisation von Aufträgen, Fristenkontrolle, Buchhaltung und Dokumentation CRM-Systeme, E-Mail-Dienste, Buchhaltungssoftware, Hostinganbieter und weitere technische Tools eingesetzt werden können. 8. Bei geschäftlichen, auftragsbezogenen oder fristrelevanten E-Mails können technische Informationen darüber verarbeitet werden, ob eine E-Mail geöffnet oder ein Link angeklickt wurde. Dies dient insbesondere der Zustellprüfung, Nachverfolgung wichtiger Unterlagen, Fristenkontrolle, Qualitätssicherung und effizienten Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen. 9. Bei Informations-, Vertriebs- oder Marketingkampagnen können Öffnungs- und Klickraten nur ausgewertet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist, eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder der Empfänger dem nicht widersprochen hat. 10. Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils abrufbaren Datenschutzerklärung von schneller-notartermin.de. **§ 6 Zurückbehaltungsrecht und Leistungsaussetzung** 1. Dem Auftragnehmer steht bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungs-, Mitwirkungs- und Ersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen, Entwürfen, Zugangsdaten, Informationen und sonstigen vom Auftraggeber übergebenen oder für den Auftraggeber erstellten Materialien zu, soweit gesetzlich zulässig. 2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die weitere Bearbeitung, Koordination, Vermittlung, Terminabstimmung, Herausgabe von Unterlagen, Übermittlung von Arbeitsergebnissen oder sonstige Leistungen auszusetzen, solange fällige Vergütungen, Vorschüsse, Dritt- oder Fremdkosten, Mitwirkungshandlungen oder erforderliche Informationen des Auftraggebers ausstehen. 3. Dies gilt auch zugunsten beteiligter Dritter, soweit diese in die Leistungserbringung eingebunden sind und offene Ansprüche oder fehlende Mitwirkungshandlungen die Durchführung der jeweiligen Leistung betreffen. 4. Das Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, soweit dem Auftraggeber dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil entstehen würde, der unter Berücksichtigung der offenen Ansprüche, des Erfüllungsinteresses und der beiderseitigen Interessen nicht gerechtfertigt wäre. 5. Zwingende gesetzliche Herausgabe-, Auskunfts- oder Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. **§ 7 Vergütung, Zahlung und Fremdkosten** 1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Bestellprozess, der Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsseite, E-Mail, telefonischen Vereinbarung oder sonstigen Preisangabe des jeweiligen Auftragnehmers oder Leistungserbringers. 2. Vertragspartner und Rechnungsteller ist jeweils der Anbieter, Leistungserbringer oder Rechnungsteller, der im Angebot, im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, auf der Zahlungsseite oder in der Rechnung ausdrücklich benannt wird. 2a. Wählt der Auftraggeber die Online-Zahlung und erteilt die hierfür vorgesehene Einwilligung, darf der eingesetzte Zahlungsdienstleister die Zahlungsmethode tokenisiert und sicher für spätere, vom Auftraggeber gesondert beauftragte Leistungen speichern. Der Betreiber dieser Website erhält und speichert keine vollständigen Kreditkartendaten. Eine spätere Belastung erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines weiteren Auftrags oder einer gesonderten Zahlungsvereinbarung. 3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlich anwendbarer Umsatzsteuer, sonstiger Steuern, Gebühren, Abgaben, Zahlungsdienstleisterkosten, Fremdkosten und Auslagen. 4. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen von Preisen, Paketen, Leistungsbeschreibungen und Zahlungsbedingungen bleiben vorbehalten, soweit noch kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde. 5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Bearbeitung kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgestellt werden. 6. Die Zahlungsverpflichtung entsteht mit Auftragserteilung, Angebotsannahme, Bestellung, Zahlungsanweisung, Zahlung, Beginn der Bearbeitung oder sonstiger eindeutiger Beauftragung. 7. Die Zahlung ist sofort fällig, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung, auf der Rechnung, auf der Zahlungsseite oder in einer sonstigen Vereinbarung kein anderes Zahlungsziel genannt ist. 8. Mehrere Auftraggeber, Gesellschafter, Gründer, Geschäftsführer, Vertreter oder wirtschaftlich Beteiligte desselben Auftrags haften für Vergütung, Auslagen, Fremdkosten und sonstige Zahlungsansprüche als Gesamtschuldner, soweit gesetzlich zulässig. 9. Mit Zahlung einer Rechnung, Zahlungsanforderung oder Zahlungsseite bestätigt der Auftraggeber die Zuordnung der Zahlung zum jeweiligen Auftrag. Einwendungen gegen Rechnungen oder Zahlungsanforderungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 10. Eine Aufrechnung gegen Vergütungs-, Aufwendungsersatz- oder Fremdkostenansprüche ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 11. Nach Beginn der Bearbeitung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, soweit Leistungen bereits erbracht, vorbereitet, koordiniert, reserviert, vermittelt, an Dritte weitergegeben oder intern bearbeitet wurden. 12. Bricht der Auftraggeber den Auftrag ab, reagiert nicht, stellt erforderliche Unterlagen nicht bereit, erscheint nicht zu Terminen, zahlt nicht rechtzeitig, pausiert den Auftrag, verhält sich vertragswidrig oder entscheidet sich nach Beginn der Bearbeitung gegen die Fortführung, bleibt der Vergütungsanspruch vollständig bestehen, soweit gesetzlich zulässig. 13. Wird der Auftrag aus Gründen beendet, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen, soweit gesetzlich zwingend erforderlich. Bereits erbrachte, vorbereitete, vermittelte, koordinierte, reservierte, intern bearbeitete oder an Dritte weitergeleitete Leistungen bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig. 14. Bei Paketleistungen, Kombinationsangeboten oder mehrteiligen Leistungen entsteht die Vergütungspflicht für das gesamte gebuchte Paket mit Auftragserteilung, Angebotsannahme, Bestellung, Zahlungsanweisung, Zahlung oder Beginn der Bearbeitung. 15. Wird eine Paketleistung bereits teilweise erbracht, vorbereitet, koordiniert, reserviert, vermittelt, an Dritte weitergeleitet oder organisatorisch bearbeitet, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, Verrechnung, Gutschrift oder nachträgliche Reduzierung der Vergütung, soweit gesetzlich zulässig. 16. Dies gilt insbesondere, wenn einzelne Bestandteile des Pakets, wie Terminvermittlung, Notarterminkoordination, Dokumentenvorbereitung, Gewerbeanmeldung, Akquise-Unterstützung, Partnervermittlung, Beratungsvorbereitung, Formularbearbeitung oder sonstige Unterstützungsleistungen, bereits begonnen, vorbereitet, bereitgestellt oder koordiniert wurden. 17. Nimmt der Auftraggeber einzelne Bestandteile einer gebuchten Paketleistung nicht in Anspruch, bricht er den Auftrag ab, pausiert er den Auftrag, reagiert er nicht, stellt er erforderliche Unterlagen nicht bereit, erscheint er nicht zu Terminen, verhält er sich vertragswidrig oder entscheidet er sich nach Beginn der Bearbeitung gegen die Fortführung, bleibt der Vergütungsanspruch für das gebuchte Paket bestehen, soweit gesetzlich zulässig. 18. Eine Übertragung, Verrechnung oder Anrechnung nicht genutzter Paketbestandteile auf andere Leistungen, andere Personen, andere Gesellschaften, andere Projekte oder spätere Aufträge erfolgt nur, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich in Textform bestätigt. 19. Soweit gesetzlich zwingend erforderlich, werden ersparte Aufwendungen angerechnet. Bereits entstandene interne Aufwände, Reservierungen, Koordinationsleistungen, vorbereitende Tätigkeiten, Drittkosten, Fremdkosten, Zahlungsdienstleisterkosten und weitergeleitete Leistungen gelten nicht als ersparte Aufwendungen. 20. Dritt- und Fremdkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als enthalten bezeichnet werden. Hierzu gehören insbesondere Notarkosten, Registerkosten, Gerichtskosten, Behördengebühren, Bankgebühren, Zahlungsdienstleisterkosten, Übersetzungskosten, Beglaubigungskosten, Versandkosten, Konsulatskosten, Steuerberaterkosten, Rechtsanwaltskosten, Wirtschaftsprüferkosten und sonstige Kosten Dritter. 21. Dritt- und Fremdkosten sind vom Auftraggeber, der Gründungsgesellschaft oder dem jeweiligen Kostenschuldner unmittelbar zu tragen. Der Auftragnehmer schuldet weder die Übernahme noch die Verauslagung solcher Kosten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 22. Werden Dritt- oder Fremdkosten ausnahmsweise vom Auftragnehmer oder einem beteiligten Dritten verauslagt, sind diese vom Auftraggeber unverzüglich zu erstatten. 23. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Tätigkeiten auszusetzen, Termine nicht weiter zu koordinieren, Unterlagen oder Arbeitsergebnisse zurückzuhalten und Leistungen erst nach vollständigem Ausgleich offener Forderungen fortzusetzen. 24. Rücklastschriften, Chargebacks, SEPA-Rückgaben, fehlgeschlagene Kreditkartenzahlungen, Zahlungsstornierungen oder sonstige Zahlungsstörungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind vom Auftraggeber vollständig auszugleichen. Zusätzlich hat der Auftraggeber hierdurch entstehende Bank-, Zahlungsdienstleister-, Mahn-, Inkasso-, Rechtsverfolgungs- und Bearbeitungskosten zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig. 25. Nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu beenden. Vergütungs-, Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- und Fremdkostenansprüche bleiben unberührt. 26. Zahlungen an den Auftragnehmer, an verbundene Unternehmen, an Zahlungsdienstleister, an Partner oder an sonstige im Angebot, Bestellprozess, der Auftragsbestätigung, Rechnung oder Zahlungsseite benannte Stellen wirken schuldbefreiend, soweit sie dem jeweiligen Auftrag zugeordnet werden können. **§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Abschluss des Auftrags** 1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss gemäß diesen AGB und läuft bis zur vollständigen Erbringung der jeweils beauftragten Leistung, sofern im Angebot, Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder in der Rechnung keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde. 2. Bei einmaligen Leistungen endet der Auftrag mit Abschluss der vereinbarten Leistung, insbesondere mit Durchführung, Vermittlung, Koordination, Übergabe, Bereitstellung, Abschlussmitteilung oder sonstiger Erledigung des jeweiligen Auftrags. 3. Bei Gründungs-, Notar- oder Registerleistungen endet der Auftrag nicht zwingend mit der Beurkundung, sondern erst mit Abschluss der jeweils ausdrücklich beauftragten Leistung. Nachgelagerte Leistungen, Zusatzleistungen oder Leistungen Dritter sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 4. Eine ordentliche Kündigung, Stornierung, Pausierung oder ein Abbruch durch den Auftraggeber nach Beginn der Bearbeitung lässt die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers unberührt. Bereits erbrachte, vorbereitete, koordinierte, vermittelte, reservierte, bereitgestellte oder an Dritte weitergeleitete Leistungen bleiben in jedem Fall vergütungspflichtig. 5. Paketleistungen gelten als einheitlich gebuchte Leistung, auch wenn sie aus mehreren einzelnen Leistungsbestandteilen bestehen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungsbestandteile begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verrechnung, Gutschrift oder Verlängerung, soweit gesetzlich zulässig. 6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund auszusetzen oder zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung, falschen oder unvollständigen Angaben, rechtswidrigen oder zweifelhaften Zielen, missbräuchlicher Nutzung, beleidigender oder drohender Kommunikation, fehlender Erreichbarkeit, Ablehnung durch Dritte oder wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich oder nicht zumutbar erscheint. 7. Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Textform mit, dass die beauftragte Leistung vollständig erbracht oder der Auftrag abgeschlossen ist, kann der Auftraggeber weitere Leistungen nur verlangen, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden. 8. Beanstandungen wegen angeblich unvollständiger oder mangelhafter Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Abschlussmitteilung, in Textform und mit konkreter Begründung geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 9. Laufende Leistungen, Mitgliedschaften, Abonnements oder wiederkehrende Leistungen können nur nach den im jeweiligen Angebot, Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannten Bedingungen beendet werden. Fehlt eine besondere Regelung, können laufende Leistungen mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 10. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. **§ 9 Vertraulichkeit, Kommunikation und Referenznennung** 1. Der Auftragnehmer behandelt vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich, soweit keine Weitergabe zur Durchführung des Auftrags, zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Durchsetzung eigener Ansprüche, zur Abwehr von Ansprüchen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Kommunikation mit beteiligten Dritten erforderlich ist. 2. Die Vertraulichkeitspflicht des Auftragnehmers gilt nicht gegenüber verbundenen Unternehmen, Kooperationspartnern, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Banken, Zahlungsdienstleistern, Behörden, Registern, Konsulaten, IT-Dienstleistern oder sonstigen beteiligten Dritten, soweit die Weitergabe zur Bearbeitung, Durchführung, Abwicklung oder Dokumentation des Auftrags erforderlich ist. 3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen über den Auftragnehmer, schneller-notartermin.de, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, Dienstleister, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Behörden, Register, interne Abläufe, Preise, Angebote, Kommunikation, Vertragsinhalte, Zugangsdaten, Unterlagen, Konzepte, Strategien, Prozesse und sonstige Beteiligte vertraulich zu behandeln. 4. Dem Auftraggeber ist es untersagt, vertrauliche Informationen, interne Kommunikation, Angebote, Rechnungen, Vertragsunterlagen, Entwürfe, Arbeitsergebnisse, Namen oder Kontaktdaten beteiligter Dritter, nicht öffentliche Projektinformationen oder sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers zu veröffentlichen, an unbeteiligte Dritte weiterzugeben oder in sozialen Medien, Bewertungsportalen, Foren, Messenger-Gruppen oder sonstigen Kanälen zugänglich zu machen. 5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Beanstandungen, Rückfragen oder Beschwerden zunächst über die offiziellen Kontaktwege des jeweiligen Vertragspartners oder Leistungserbringers mitzuteilen, damit eine Prüfung und Zuordnung zum konkreten Vorgang erfolgen kann. 6. Bewertungen, Beschwerden oder sonstige Veröffentlichungen dürfen keine vertraulichen Informationen enthalten, keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten und keine unzutreffende Verantwortung gegenüber Personen, Unternehmen oder Leistungserbringern behaupten, die für die konkrete Leistung nicht Vertragspartner oder fachlich zuständig waren. 7. Soweit eine Leistung durch einen eigenständigen Partner, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, eine Bank, Behörde, ein Register oder einen sonstigen Dritten erbracht wurde, ist ausschließlich dieser Dritte für die jeweilige Leistung verantwortlich. Der Auftraggeber hat dies bei Bewertungen, Beschwerden oder sonstigen Veröffentlichungen zu berücksichtigen. 8. Unwahre Tatsachenbehauptungen, irreführende Darstellungen, Schmähkritik, Drohungen, Beleidigungen, rufschädigende Aussagen, geschäftsschädigende Veröffentlichungen, Druckausübung durch angekündigte Bewertungen oder Anzeigen sowie die Veröffentlichung vertraulicher Informationen sind untersagt und können rechtlich verfolgt werden. 9. Sachliche und wahrheitsgemäße Kritik bleibt unberührt. 10. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer, verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, Dienstleister und sonstige beteiligte Dritte von Ansprüchen frei, die durch eine schuldhafte Verletzung der vorstehenden Vertraulichkeits-, Kommunikations- oder Veröffentlichungspflichten entstehen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. 11. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Auftragserteilung jederzeit als Referenz zu nennen. 12. Die Referenznennung kann insbesondere in eigenen Werbemitteln, Präsentationen, Angeboten, Veranstaltungen, Referenzlisten, Websites, Social-Media-Auftritten und sonstigen Kommunikationsmitteln erfolgen. 13. Die Referenznennung umfasst insbesondere die Nennung von Name, Firma, Branche, Projekttyp, beauftragter Leistung, Leistungszeitraum, öffentlich bekannten Unternehmensinformationen sowie sachlich zutreffenden Projektergebnissen oder Erfolgen. 14. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer hierfür ein einfaches, unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Referenznennung erforderlich ist. 15. Die Nutzung von Logos, Marken, geschützten Bezeichnungen oder sonstigen Kennzeichen des Auftraggebers erfolgt nur, soweit der Auftraggeber diese Nutzung ausdrücklich eingeräumt hat, diese Kennzeichen öffentlich zugänglich sind oder sie dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wurden. 16. Der Auftraggeber kann aus berechtigtem Grund verlangen, dass ein verwendetes Logo oder geschütztes Kennzeichen künftig entfernt wird. Die Entfernung erfolgt innerhalb angemessener Frist. Das Recht des Auftragnehmers, den Auftraggeber weiterhin namentlich als Referenz zu nennen, bleibt hiervon unberührt. 17. Der Auftragnehmer ist zur Referenznennung nicht verpflichtet. 18. Vertrauliche Inhalte, Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche Dokumente, interne Kommunikation oder sensible Projektdetails werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht als Referenz veröffentlicht. **§ 10 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse** 1. Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten, bearbeiteten oder bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Strategien, Checklisten, Formulare, Vorlagen, Textmuster, Entwürfe, Prozessbeschreibungen, Auswertungen, Reports, Dokumentationen, Präsentationen, Arbeitsergebnisse und sonstigen Inhalte bleiben, soweit rechtlich zulässig, geistiges Eigentum des Auftragnehmers oder des jeweiligen Rechteinhabers. Soweit kein gesetzlicher Schutz besteht, gelten die Nutzungsbeschränkungen dieses § 10 vertraglich. 2. Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags bereitgestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung für den konkret beauftragten Zweck. 3. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte, kommerzielle Nutzung außerhalb des konkreten Auftrags oder Nutzung für andere Gesellschaften, Projekte, Mandate oder Kunden ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform untersagt. 4. Der Auftraggeber darf bereitgestellte Arbeitsergebnisse nicht als eigene Vorlagen, Produkte, Beratungsmaterialien, Schulungsunterlagen, Verkaufsunterlagen, Rechtsdokumente, Muster oder sonstige Inhalte gegenüber Dritten verwenden, weiterverkaufen, weiterlizenzieren oder zugänglich machen. 5. Soweit der Auftraggeber Arbeitsergebnisse, Vorlagen, Entwürfe oder Unterlagen verändert, ergänzt, kürzt, weitergibt oder außerhalb des vereinbarten Zwecks verwendet, erfolgt dies ausschließlich auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Auftragnehmers für solche Verwendungen oder Änderungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 6. Ohne vorherige Zustimmung in Textform übernimmt der Auftragnehmer gegenüber Dritten, einschließlich Kooperationspartnern, verbundenen Unternehmen, Beratern, Behörden, Banken oder sonstigen Stellen, keine Verantwortung oder Haftung für die bereitgestellten Arbeitsergebnisse. 7. Vorläufige Ergebnisse, Entwürfe, Muster, Zwischenstände, Zusammenfassungen, Strategievorschläge oder sonstige nicht ausdrücklich als final bezeichnete Inhalte sind unverbindlich und dienen ausschließlich der Vorbereitung, Abstimmung oder Orientierung. 8. Entscheidungen, Maßnahmen oder Erklärungen, die der Auftraggeber auf Grundlage vorläufiger Ergebnisse, Entwürfe, Muster, Zwischenstände oder sonstiger nicht finaler Inhalte trifft oder abgibt, erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung des Auftraggebers. 9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden, Prozesse, Strukturen, Textbausteine, Formulierungen, Vorlagen und Konzepte, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen oder verwendet werden, auch für andere Kunden, Projekte, Partner oder eigene Zwecke weiterzuverwenden, soweit keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden. 10. Gesetzliche Nutzungsrechte, zwingende Rechte des Auftraggebers sowie gesondert schriftlich vereinbarte weitergehende Nutzungsrechte bleiben unberührt. **§ 11 Haftung** Der Auftragnehmer haftet nur für eigene Pflichtverletzungen. Für Leistungen, Handlungen, Unterlassungen, Entscheidungen, Verzögerungen, Auskünfte, Fehler oder Pflichtverletzungen von beteiligten Dritten haftet der Auftragnehmer nicht, soweit gesetzlich zulässig. Beteiligte Dritte sind insbesondere verbundene Unternehmen, Kooperationspartner, selbstständige Berater, Subunternehmer, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Zahlungsdienstleister, Behörden, Register, Konsulate, Übersetzer, IT-Dienstleister und sonstige in die Leistungserbringung eingebundene Stellen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, Ablehnungen, Nachforderungen, Bearbeitungszeiten, Verzögerungen oder Anforderungen von Notaren, Banken, Behörden, Registern, Zahlungsdienstleistern, Berufsträgern oder sonstigen Dritten. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für den Eintritt eines bestimmten rechtlichen, steuerlichen, notariellen, behördlichen, wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolges. Dies gilt insbesondere für die Gründung einer Gesellschaft, die Eintragung in ein Register, die Eröffnung eines Bank- oder Depotkontos, steuerliche Anerkennungen, Finanzierungen, Fördermittel, Zulassungen durch Dritte oder den wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers. Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Finanzierung, ausgebliebene Kontoeröffnung, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden, Datenverlust, steuerliche Nachteile, verpasste Geschäftschancen, zusätzliche Kosten des Auftraggebers oder Schäden aus eigenen wirtschaftlichen Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die auf falschen, unvollständigen, verspäteten oder unterlassenen Angaben, Unterlagen, Mitwirkungshandlungen oder Entscheidungen des Auftraggebers beruhen. Gleiches gilt für Schäden, Verzögerungen oder Nachteile durch technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationsmitteln, E-Mail-Probleme, Spamfilter, Internetstörungen, Plattformausfälle, höhere Gewalt, Cyberangriffe oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Eine Haftung für die Verwendung, Veränderung, Weitergabe oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, Entwürfen, Vorlagen, Dokumenten oder Informationen durch den Auftraggeber oder Dritte ist ausgeschlossen, soweit diese Verwendung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer freigegeben wurde. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten verbundener Unternehmen, Kooperationspartner, Subunternehmer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter, Organe und sonstiger beteiligter Dritter, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. **§ 12 Verjährung** Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche, für die gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen gelten. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. **§ 13 Schlussbestimmungen** Für sämtliche Verträge, Leistungen, Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB gilt, soweit gesetzlich zulässig, das im jeweiligen Angebot, im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder in der Rechnung benannte Recht. Fehlt eine ausdrückliche Rechtswahl, gilt, soweit gesetzlich zulässig, das Recht am Sitz des Betreibers der Website schneller-notartermin.de. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der im jeweiligen Angebot, im Bestellprozess, in der Auftragsbestätigung, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder in der Rechnung benannte Gerichtsstand. Fehlt eine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers der Website schneller-notartermin.de. Der Auftragnehmer bleibt jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Auftraggebers oder an jedem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des jeweils benannten Auftragnehmers. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, soweit zulässig, diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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